Besserer Jugendschutz in Gaststätten!
Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als Bier
Pressemitteilung vom 7. Dezember 2000; Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Künftig darf in Gaststätten mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht
teurer sein als Bier. Damit werden alkoholfreie eine echte Alternative zu
alkoholischen Getränken. Gerade Jugendliche, die oft wenig Geld haben, werden
dann eher ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk statt Bier wählen, das derzeit
in Gaststätten meist als das billigste Getränk angeboten wird.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller, Bundesjugendministerin Dr.
Christine Bergmann und die Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesgesundheitsministerium und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Christa
Nickels begrüßen den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zur Änderung von § 6 Gaststättengesetz, der den Gaststätten eine
entsprechende Preisgestaltung vorschreibt.
Bereits jetzt enthält § 6 Gaststättengesetz eine ähnliche Bestimmung. In
Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wird sie aber einschränkend so ausgelegt,
dass beim Angebot alkoholischer und alkoholfreier Getränke in gleichen Mengen
das alkoholfreie Getränk nur vom absoluten Preis nicht teurer sein darf.
Künftig ist jetzt aber der Literpreis entscheidend. Kein alkoholisches Getränk
darf - auf den Liter gerechnet - billiger sein als Apfelsaft, Cola o.ä.
Bundeswirtschaftsminister Müller und Bundesjugendministerin Bergmann: Diese
nur scheinbar kleine Gesetzesänderung wird ihre Wirkung für einen effektiven
Jugendschutz in der Praxis nicht verfehlen. Denn es darf nicht sein, dass
Jugendliche schon wegen des niedrigeren Preises zu Alkohol verführt werden. Wir
hoffen auch, dass es zu weniger alkoholbedingten Verkehrsunfällen nach Disko-
oder Gaststättenbesuchen von Jugendlichen kommt. Staatssekretärin Nickels:
Diese Maßnahme halte ich für eine wirksame Unterstützung der
Aufklärungsarbeit des Bundesgesundheitsministeriums, denn Kinder stark zu
machen", auch gegen die Gefahren des Alkohols, ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der auch kleine Schritte zählen."
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2002 in Kraft treten, da dann die
Getränkekarten ohnehin auf Euro umgeschrieben werden müssen.
|